Die Anwendung des in diesem Kapitel bestimmten Rechts darf nur versagt werden, wenn sie der öffentlichen Ordnung (ordre public) offensichtlich widerspricht, wobei das Wohl des Kindes zu berücksichtigen ist.
Inhaltsübersicht
Lit:
Baetge/von Hein/von Hinden, FS für Jan Kropholler (2008);