vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 586 ABGB

1. AuflSeptember 2016

Gemeinschaftliche letzillige Verfügungen

 

(1) In der Regel gilt ein und dieselbe schriftliche letztwillige Verfügung nur für einen Verstorbenen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte