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zu §§ 1, 1b, 19 PG (Aichhorn)

Aichhorn2. AuflSeptember 2021

Anwendungsbereich

 

(1) Dieses Bundesgesetz regelt die Pensionsansprüche der Bundesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen. § 27 bleibt unberührt.

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