Kommentare
Ehe- und Partnerschaftsrecht: Kommentar, Gitschthaler/Höllwerth
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
zu §§ 37, 38, 111 KOVG (Aichhorn)
Aichhorn
2. Aufl
September 2021
(1)
Eine Witwen(Witwer)rente gebührt auch
der Frau,
dem Mann,
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§§ 37, 38, 111 KOVG 1957