Verlust des Anspruches der Hinterbliebenen auf Versorgungsgenuss, Abfindung des überlebenden Ehegatten bei Wiederverehelichung, Wiederaufleben des Versorgungsanspruches des überlebenden Ehegatten
(1) Der Anspruch der Hinterbliebenen auf Versorgungsgenuss erlischt durch