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zu § 217 ASVG (Aichhorn)

Aichhorn2. AuflSeptember 2021

Eheschließung nach dem Eintritt des Versicherungsfalles

 

(1) Die Witwe (der Witwer) hat keinen Anspruch auf Rente, wenn die Ehe erst nach dem Eintritt des Versicherungsfalles geschlossen worden und der Tod innerhalb des ersten Jahres der Ehe eingetreten ist, es sei denn,

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