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zu § 86 1. DVEheG (Höllwerth)

Höllwerth2. AuflSeptember 2021

(1) Zur Mitwirkung in Ehesachen ist der Staatsanwalt am Sitze des Prozeßgerichts zuständig, in Wien der Staatsanwalt beim Landesgericht für Strafsachen Wien [I].

(2) aufgehoben.

[Stammfassung; Abs 2 aufgehoben durch Art III KindG BGBl 1977/403]

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