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Vor §§ 100–108 EheG (Deixler-Hübner)

Deixler-Hübner2. AuflSeptember 2021

Dritter Abschnitt
Sondervorschriften für [das Land] Österreich

Lit (mit Hinweisen) zur historischen Entwicklung:

s Vorbemerkungen zum EheG

1
Der dritte Abschnitt des Ehegesetzes begann ursprünglich vor § 99 EheG. Mit Art II Z 10 EheRÄG 1999 BGBl I 1999/125 wurden die Abschnittsbezeichnung und die Überschrift vor den §§ 99 ff EheG nach § 99 EheG eingereiht. Die in der Überschrift enthaltene Wortfolge „das Land“ ist zufolge Eigenstaatlichkeit Österreichs obsolet.

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