Auf die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes über Rekurse ist auch der § 510 Abs. 1 letzter Satz und Abs. 3 sinngemäß anzuwenden.
[Eingefügt durch ZVN 1983 idF WGN 1989]
Auf die Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes über Rekurse ist auch der § 510 Abs. 1 letzter Satz und Abs. 3 sinngemäß anzuwenden.
[Eingefügt durch ZVN 1983 idF WGN 1989]
