vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 504 ZPO (Kodek)

Kodek6. AuflNovember 2025

(1) Das Revisionsgericht überprüft das Urteil des Berufungsgerichtes innerhalb der Grenzen der im Revisionsverfahren gestellten Anträge.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte