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§ 102 JN (Mayr/Lutschounig)

Mayr/Lutschounig6. AuflNovember 2025

Mehrheit von Gerichtsständen

 

Unter mehreren zuständigen Gerichten hat der Kläger die Wahl; dieselbe ist mit der Zustellung der Klage an den Beklagten vollzogen.

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