vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Vor § 27a JN (Mayr)

Mayr6. AuflNovember 2025

Dritter Abschnitt
Zuständigkeit

1
Zuständigkeit bedeutet die Zugehörigkeit einer Rechtssache zum Geschäftskreis eines bestimmten Gerichtes. Sie setzt die Zulässigkeit des (ordentlichen) Rechtswegs und das Vorliegen der inländischen Gerichtsbarkeit voraus. Es sind folgende Arten der Zuständigkeit zu unterscheiden:

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!