1. Abkürzungen erfolgen generell nach Dax/Hopf/Maier, Abkürzungs- und Zitierregeln AZR (2019)8. Allgemeinsprachliche bzw fachsprachliche Abkürzungen erfolgen nur soweit, als sie im gegebenen Zusammenhang leicht verständlich sind; sie finden sich dann im Abkürzungsverzeichnis.
2. Paragraphen ohne nähere Bezeichnung beziehen sich immer auf das jeweils kommentierte Gesetz. Andere Gesetze sind stets bezeichnet.
