In dem das Verfahren erledigenden Urteil ist auszusprechen, ob der an die beklagte Partei erlassene Zahlungsauftrag aufrecht erhalten bleibe oder ob und inwiefern derselbe aufgehoben werde.
[Fassung ZVN 2009; entspricht § 553 idF vor ZVN 2009]
In dem das Verfahren erledigenden Urteil ist auszusprechen, ob der an die beklagte Partei erlassene Zahlungsauftrag aufrecht erhalten bleibe oder ob und inwiefern derselbe aufgehoben werde.
[Fassung ZVN 2009; entspricht § 553 idF vor ZVN 2009]