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zu § 517 ZPO (Kodek)

Kodek5. AuflMai 2019

(1) Übersteigt der Streitgegenstand an Geld oder Geldeswert nicht den Betrag von 2.700 Euro, so kann nur gegen die folgenden Beschlüsse erster Instanz Rekurs ergriffen werden:

wenn die Einleitung oder Fortsetzung des gesetzmäßigen Verfahrens über die Klage verweigert wurde;wenn über den Antrag auf Bestellung einer Sicherheit für die Prozesskosten oder auf Ergänzung dieser Sicherheit entschieden wurde;

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