Die Berufung wird durch Überreichung eines vorbereitenden Schriftsatzes (Berufungsschrift) bei dem Prozessgericht erster Instanz erhoben.
[Absatzbezeichnung (1), Abs 2, 3, 4 aufgehoben durch BudBG 2011]
Die Berufung wird durch Überreichung eines vorbereitenden Schriftsatzes (Berufungsschrift) bei dem Prozessgericht erster Instanz erhoben.
[Absatzbezeichnung (1), Abs 2, 3, 4 aufgehoben durch BudBG 2011]