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zu § 348 ZPO (Rechberger/Klicka)

Rechberger/Klicka5. AuflMai 2019

Form des Anbringens

 

Anzeigen, Gesuche und Rekurse eines Zeugen können außerhalb der Tagsatzung mittels Schriftsatzes angebracht oder mündlich zu gerichtlichem Protokoll erklärt werden.

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