Kommentare
ZPO: Kommentar, Rechberger/Klicka
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
zu §§ 321-322 ZPO (Rechberger/Klicka)
Rechberger/Klicka
5. Aufl
Mai 2019
(1)
Die Aussage darf von einem Zeugen verweigert werden:
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 321 ZPO