Bestätigungen über die Führung der Handelsbücher
Zur Erteilung von Bestätigungen über die gesetzmäßige Beschaffenheit der Handelsbücher ist, wenn die Bücher an einem Orte geführt werden, an welchem ein Handelsgericht oder ein Landesgericht seinen Sitz hat, dieser Gerichtshof, sonst aber das Bezirksgericht Seite 506zuständig, in dessen Sprengel die Handelsbücher geführt werden.