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zu § 8a JN (Mayr)

Mayr5. AuflMai 2019

Bei den Landes- und Handelsgerichten sowie den Oberlandesgerichten entscheidet über Rechtsmittel gegen Entscheidungen über die Gebühren der Sachverständigen und Dolmetscher der Einzelrichter.

[Eingefügt durch Art 26 Z 1 BudBG 2011]

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