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Hinweise für den Gebrauch

5. AuflMai 2019

1. Abkürzungen erfolgen generell nach Friedl/Loebenstein/Dax/Liertzer, Abkürzungs- und Zitierregeln der österreichischen Rechtssprache und europarechtlicher Rechtsquellen (AZR)7 (2012). Allgemeinsprachliche bzw fachsprachliche Abkürzungen erfolgen nur soweit, als sie im gegebenen Zusammenhang leicht verständlich sind; sie finden sich dann im Abkürzungsverzeichnis.

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