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Vorwort

5. AuflMai 2019

Fünf Jahre nach der letzten Auflage erscheint die nunmehr fünfte Auflage dieses Kommentars mit den in der Zwischenzeit notwendig gewordenen Aktualisierungen hinsichtlich Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Erfreulicher Weise hat der Gesetzgeber in diesem Lustrum keine massiven Eingriffe in das Zivilprozessrecht, sondern nur Adaptierungen in Details vorgenommen. Neben Anpassungen der Zivilprozessordnung an die mit 1. Jänner 2015 in Kraft getretene Verfassungsreform des Jahres 2013 durch BGBl I 2014/92 sind hier die durch BGBl I 2015/94 erfolgte Neuregelung der Behandlung der Prozesseinreden in den §§ 260 und 261 ZPO, die Anpassungen im Rahmen des 2. Erwachsenenschutz-Gesetzes BGBl I 2017/59 (ergänzt durch BGBl I 2018/58) und die Erweiterung der Möglichkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei Erörterung von Geschäftsgeheimnissen in § 172 ZPO durch BGBl I 2018/109 zu nennen. In der Jurisdiktionsnorm wurden mit BGBl I 2014/78 Wertanpassungen vorgenommen, zu denen mit BGBl I 2015/87 durch das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015, mit BGBl I 2017/59 durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz und mit BGBl I 2017/130 durch das Kinder-Rückführungsgesetz 2017 bedingte Adaptierungen kamen; Änderungen im Rechtshilferecht brachte schließlich BGBl I 2018/32.

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