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3. Änderung des Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetzes (Art 4 Reise-RL-UmsetzungsG) (Keiler)

Keiler3. LfgFebruar 2018

Das Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, BGBl. I Nr. 148/2006, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 105/2015, wird wie folgt geändert:

Im Anhang lautet die Z 1 lit. c:

„c) Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG , ABl. Nr. L 326 vom 11.12.2015

Seite 90

S. 1, soweit diese Richtlinie nicht die in Z 3 lit. c angeführten Bereiche betrifft;“

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