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zu § 20 PRG (Keiler)

Keiler3. LfgFebruar 2018

Inkrafttreten; Übergangsbestimmung

 

Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft und ist auf Verträge über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.

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