6. Ergänzende Bestimmungen (6. Abschnitt)
Besondere Pflichten des Reisevermittlers im Fall eines außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassenen Reiseveranstalters
6. Ergänzende Bestimmungen (6. Abschnitt)
Besondere Pflichten des Reisevermittlers im Fall eines außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassenen Reiseveranstalters