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zu § 27a KSchG (Löwenthal/Philadelphy-Steiner)

Löwenthal/Philadelphy-Steiner7. LfgJänner 2022

Ist die Ausführung eines Werkes unterblieben und verlangt der Unternehmer gleichwohl das vereinbarte Entgelt (§ 1168 Abs. 1 ABGB), so hat er dem Verbraucher die Gründe dafür mitzuteilen, daß er infolge Unterbleibens der Arbeit weder etwas erspart noch durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat.

IdF BGBl I 6/1997

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