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zu §§ 46–47 IPR-G (Neumayr)

Neumayr7. AuflJänner 2023

§§ 46–47. [aufgehoben, BGBl I 2009/109]

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Die Aufhebung der §§ 46 f steht im Zusammenhang damit, dass die Verweisungsnormen für Bereicherung und GoA in den Art 10 f Rom II-VO geregelt sind.

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