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zu § 32 IPR-G (Neumayr)

Neumayr7. AuflJänner 2023

Verhältnis zu anderen Verweisungsnormen

 

Für dingliche Rechte an einer unbeweglichen Sache ist der § 31 auch dann maßgebend, wenn diese Rechte in den Anwendungsbereich einer anderen inländischen Verweisungsnorm fallen.

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