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ABGB: Kommentar zum ABGB, Bydlinski/Perner/Spitzer
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zu § 82 EheG (Koch)
Koch
7. Aufl
Jänner 2023
(1)
Der Aufteilung unterliegen nicht Sachen (§ 81), die
ein Ehegatte in die Ehe eingebracht, von Todes wegen erworben oder ihm ein Dritter geschenkt hat,
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Stichworte
Ehewohnung, Aufteilung
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eheliches Gebrauchsvermögen und Ersparnisse, in die Ehe Eingebrachtes
§ 82 EheG