Doppelehe
Eine Ehe ist nichtig, wenn einer der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung mit einer dritten Person in gültiger Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebte.
Doppelehe
Eine Ehe ist nichtig, wenn einer der Ehegatten zur Zeit der Eheschließung mit einer dritten Person in gültiger Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebte.