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ABGB: Kommentar zum ABGB, Bydlinski/Perner/Spitzer
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zu § 1486 ABGB (Dehn)
Dehn
7. Aufl
Jänner 2023
Besondere Verjährungszeit
In drei Jahren sind verjährt: die Forderungen
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Stichworte
Präklusivfrist
Verjährung, Ausstattung
Verjährung, Beginn
Verjährung, Bereicherungsanspruch
Verjährung, Dienstverhältnis
Verjährung, Kaufpreis
Verjährung, Mietzins
Verjährung, Werklohn
Verjährung, mangelhafte Leistung
§ 1486 ABGB