Ersitzungszeit. Ordentliche;
Das Eigentumsrecht, dessen Gegenstand eine bewegliche Sache ist, wird durch einen dreijährigen rechtlichen Besitz ersessen. Seite 2048
Ersitzungszeit. Ordentliche;
Das Eigentumsrecht, dessen Gegenstand eine bewegliche Sache ist, wird durch einen dreijährigen rechtlichen Besitz ersessen. Seite 2048