Der Vertrag, wodurch Parteien zur Entscheidung streitiger Rechte einen Schiedsrichter bestellen, erhält seine Bestimmung in der Gerichtsordnung.
Literatur:
Grabner, Schiedsvertrag – Schiedsgutachtenvertrag – Schiedsrichtervertrag (1998);
Der Vertrag, wodurch Parteien zur Entscheidung streitiger Rechte einen Schiedsrichter bestellen, erhält seine Bestimmung in der Gerichtsordnung.
Literatur:
Grabner, Schiedsvertrag – Schiedsgutachtenvertrag – Schiedsrichtervertrag (1998);