Inwiefern bei öffentlichen Versendungsanstalten für den Schaden eine Haftung übernommen werde, bestimmen die besonderen Vorschriften.
Literatur:
Csoklich, Einführung in das Transportrecht (1990) 209 ff;
Inwiefern bei öffentlichen Versendungsanstalten für den Schaden eine Haftung übernommen werde, bestimmen die besonderen Vorschriften.
Literatur:
Csoklich, Einführung in das Transportrecht (1990) 209 ff;