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zu § 1074 ABGB (Apathy/Perner)

Apathy/Perner7. AuflJänner 2023

Auch kann das Vorkaufsrecht weder einem Dritten abgetreten, noch auf die Erben des Berechtigten übertragen werden.

Literatur:

P. Bydlinski, Gestaltungsrechte 222 ff;

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