vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 929 ABGB (P. Bydlinski)

Bydlinski7. AuflJänner 2023

Wer eine fremde Sache wissentlich an sich bringt, hat ebensowenig Anspruch auf eine Gewährleistung, als derjenige, welcher ausdrücklich darauf Verzicht getan hat.

Inhaltsübersicht

Literatur:

P. Bydlinski, Beschränkung und Ausschluß der Gewährleistung, JBl 1993, 559 und 631;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte