vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 917 ABGB (P. Bydlinski)

Bydlinski7. AuflJänner 2023

Allgemeine Bestimmungen über entgeltliche Verträge und Geschäfte

 

Bei einem entgeltlichen Vertrage werden entweder Sachen mit Sachen, oder Handlungen, worunter auch die Unterlassungen gehören, mit Handlungen, oder endlich Sachen mit Handlungen und Handlungen mit Sachen vergolten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte