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zu § 877 ABGB (Bollenberger/P. Bydlinski)

Bollenberger/Bydlinski7. AuflJänner 2023

Wer die Aufhebung eines Vertrages aus Mangel der Einwilligung verlangt, muß dagegen auch alles zurückstellen, was er aus einem solchen Vertrage zu seinem Vorteile erhalten hat.

Seite 996

Literatur:

F. Bydlinski, Grundfragen der Unerlaubtheitskondiktion, entwickelt an einem exemplarischen Fall, FS Zöllner (1999) 1029;

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