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zu § 799 ABGB (Sailer/Terlitza)

Sailer/Terlitza7. AuflJänner 2023

Nachweis des Rechtstitels; Erbantrittserklärung

 

Wer eine Erbschaft erwerben will, muss dem Gericht den Rechtstitel (Erbvertrag, letztwillige Verfügung oder Gesetz) nachweisen und ausdrücklich erklären, die Erbschaft anzunehmen.

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