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zu § 777 ABGB (Musger)

Musger7. AuflJänner 2023

3. Notwendiger Unterhalt des Pflichtteilsberechtigten

 

Selbst wenn ein Pflichtteilsberechtigter erbunwürdig oder enterbt worden ist, steht ihm doch stets der notwendige Unterhalt zu.

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