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zu § 719 ABGB (Musger)

Musger7. AuflJänner 2023

b) Ausdrücklicher Widerruf

 

Der ausdrückliche Widerruf einer letztwilligen Verfügung kann nur in einer solchen Form erfolgen, die zur Errichtung einer letztwilligen Verfügung nötig ist.

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