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zu § 715 ABGB (Musger)

Musger7. AuflJänner 2023

Kann nicht festgestellt werden, welche von mehreren letztwilligen Verfügungen früher oder später errichtet wurde, so gelten alle, soweit sie nebeneinander bestehen können. Die Bestimmungen des Sechzehnten Hauptstücks gelten entsprechend.

[idF BGBl I 2015/87]

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