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zu § 710 ABGB (Musger)

Musger7. AuflJänner 2023

Wenn der Belastete die Auflage aus seinem Alleinverschulden nicht oder nicht vollständig erfüllt hat, ist die Auflage im Zweifel als auflösende Bedingung (§ 696) zu behandeln.

[idF BGBl I 2015/87]

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