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zu § 688 ABGB (Neumayr)

Neumayr7. AuflJänner 2023

Recht des Vermächtnisnehmers auf Sicherstellung

 

In allen Fällen, in denen ein Gläubiger von einem Schuldner Sicherstellung fordern kann, kann auch ein Vermächtnisnehmer die Sicherstellung seines Vermächtnisses verlangen.

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