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zu § 547 ABGB (Neumayr)

Neumayr7. AuflJänner 2023

Gesamtrechtsnachfolge

 

Mit der Einantwortung folgt der Erbe der Rechtsposition der Verlassenschaft nach; dasselbe gilt mit Übergabebeschluss für die Aneignung durch den Bund.

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