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zu § 473 ABGB (Koch)

Koch7. AuflJänner 2023

Einteilung der Dienstbarkeiten in Grunddienstbarkeiten und persönliche;

 

Wird das Recht der Dienstbarkeit mit dem Besitze eines Grundstückes zu dessen vorteilhafteren oder bequemeren Benützung verknüpft; so entsteht eine Grunddienstbarkeit; außer dem ist die Dienstbarkeit persönlich.

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