Wer eine bewegliche Sache gerichtlich zurückfordert, muß sie durch Merkmale beschreiben, wodurch sie von allen ähnlichen Sachen gleicher Gattung ausgezeichnet wird.
Literatur:
F. Bydlinski, Probleme des Quantitätseigentums, JBl 1974, 32;
Wer eine bewegliche Sache gerichtlich zurückfordert, muß sie durch Merkmale beschreiben, wodurch sie von allen ähnlichen Sachen gleicher Gattung ausgezeichnet wird.
Literatur:
F. Bydlinski, Probleme des Quantitätseigentums, JBl 1974, 32;