Beschränkungen derselben
Eben diese Rechte genießen auch unvollständige, sowohl Oberals Nutzungseigentümer; nur darf der eine nichts vornehmen, was mit dem Rechte des andern im Widerspruche steht.
Beschränkungen derselben
Eben diese Rechte genießen auch unvollständige, sowohl Oberals Nutzungseigentümer; nur darf der eine nichts vornehmen, was mit dem Rechte des andern im Widerspruche steht.