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zu § 337 ABGB (Riss)

Riss7. AuflJänner 2023

Beurteilung der Redlichkeit des Besitzes einer Gemeinde

 

Der Besitz einer Gemeinde wird nach der Redlichkeit oder Unredlichkeit der im Namen der Mitglieder handelnden Machthaber beurteilt. Immer müssen jedoch die unredlichen sowohl den redlichen Mitgliedern, als dem Eigentümer den Schaden ersetzen.

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