Welcher bei gerichtlichen Schätzungen zur Richtschnur zu nehmen
In allen Fällen, wo nichts anderes entweder bedungen, oder von dem Gesetze verordnet wird, muß bei der Schätzung einer Sache der gemeine Preis zur Richtschnur genommen werden.
Welcher bei gerichtlichen Schätzungen zur Richtschnur zu nehmen
In allen Fällen, wo nichts anderes entweder bedungen, oder von dem Gesetze verordnet wird, muß bei der Schätzung einer Sache der gemeine Preis zur Richtschnur genommen werden.